Klasse A1, A2 und A – Motorrad

Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (gültig seit 19. Jänner 2013) hat sich in der Führerschein-Klasse A einiges getan. Neu ist die Klasse A1 (125 ccm), die du bereits mit 16 Jahren erwerben kannst. Anstatt der „Vorstufe A“ gibt es nun die Klasse A2 (ab 18 Jahren). Für diese Klassen ist jeweils eine Mehrphasenausbildung vorgeschrieben, d. h. es gibt mehrere Module, die innerhalb einer bestimmten Zeit absolviert werden müssen. Außerdem erleichtert ein Führerschein in der Klasse A1 und A2 den Aufstieg in die jeweils nächst höhere Klasse.

 

Details

 

 

Klasse A1 – Mit 16 Jahren 125er fahren

 

Die Klasse A1 ist der Einstieg in die Welt des Zweirads für alle ab 16 Jahren. Die Ausbildung dafür kannst du bereits mit 15 ½ Jahren beginnen, den Führerschein erhältst du frühestens an deinem 16. Geburtstag.

Mit dem Führerschein A1 darfst du folgende Fahrzeuge lenken:

  • Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit max. 15 kW (20 PS) Motorleistung

 

Klasse A2 – ab 18 Jahren

 

Mit der Ausbildung für den Führerschein der Klasse A2 kannst du mit 17,5 Jahren beginnen. Wenn du gleichzeitig den Führerschein B mit L17 machst, bereits ab 16 Jahren. Die Fahrprüfung darf jedoch erst ab dem 18. Geburtstag gemacht werden.

Mit dem Führerschein A2 darfst du folgende Fahrzeuge lenken:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit max. 35 kW (48 PS) Motorleistung. Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,2 kW/kg; ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
  • Ausserdem kann der Führerschein auch für Automatik alleine, auf einem 400er Roller gemacht werden. (eingeschränkt auf Automatik). Und die Ausdehnung mind. 2 Jahre danach (entweder 7 Fahrstd. ohne Prüfung / od. mind. 1 Fahrstd. plus Prüfung) mit einem Schaltmotorrad, damit dann alle Motorräder gelenkt werden können!

 

Klasse A – ab 20 Jahren - NORMAL (DIREKT) AB 24 JAHREN

 

Den Führerschein der Klasse A kannst du bereits mit 20 Jahren machen, wenn du den Führerschein A2 besitzt. Die Ausdehnung erfolgt dann entweder mit Prüfung oder 7 Fahrstunden (s.o.). Mit dem Führerschein A1, den musst du vier Jahre besitzen und kannst dann (erleichtert) den Führerschein der Klasse A machen. Wenn du noch keinen Führerschein der Klasse A besitzt, kannst du – wie bisher – frühestens mit 24 Jahren den A-Führerschein machen.

Mit dem Führerschein A2 darfst du folgende Fahrzeuge lenken:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW

 

Details zu Ausbildung und Führerscheinerwerb in unserer Fahrschule findest du unter Dein Weg zum Führerschein.