Kontakt
Fahrschule Vogl-Fernheim
Ing. Ballerstraße 1
A-6460 Imst
Tel.: +43 54 12 / 63 555
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Klasse BE - Anhänger
Seit 19. Jänner 2013 darf mit dem Führerschein Klasse B ein schwerer Anhänger nur noch unter bestimmten Bedingungen gezogen werden.
Mit dem Führerschein der Klasse BE können auch schwerere Anhänger gezogen werden:
- Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg (Gesamtmasse beider also max. 7000 kg)
- Das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchste zulässige Gesamtgewicht und das max. erlaubte (Anhänger gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten!
- Mindestalter: 18 Jahre (die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden; die Ausbildung in der Fahrschule darf bereits mit 17,5 Jahren begonnen werden).
Hinweis: Anhänger, die schwerer als 3500 kg sind, dürfen nur mehr mit der Klasse C1E gezogen werden.
Code 96 mit Führerschein B
Wer bereits den Führerschein B besitzt, kann mit der Erweiterung um den Code 96 auch schwere Anhänger (im gesamten EWR) ziehen.
Der Code 96 berechtigt zum Ziehen von schweren Anhängern mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4250 kg.
Dafür musst du 7 Unterrichtseinheiten praktische (4) und theoretische Ausbildung (3) in der Fahrschule absolvieren und der Code 96 wird dann im Führerschein vermerkt.
Führerschein B und F bereits erworben?
Wer den Führerschein der Klassen B und F bereits besitzt, hat einen erleichterten Zugang zur Lenkberechtigung der Klasse BE. Es ist nur mehr eine praktische Fahrprüfung und keine theoretische Prüfung erforderlich. Dies gilt für Personen, die bereits seit mind. drei Jahren die Klassen B und F haben und eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern vorweisen können. Der Nachweis der Fahrpraxis kann z. B. durch Bestätigungen des Arbeitgebers oder die Vorlage von Zulassungsbescheinigungen erbracht werden.
Führerschein B + Code 96 vorhanden?
Wer den Führerschein B mit dem Vermerk Code 96 besitzt, kann die Klasse BE vereinfacht erwerben. Dazu muss keine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden, allerdings ist eine amtliche Prüfung (Computerprüfung und praktische Prüfung) zu machen.