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Fahrschule Vogl-Fernheim
Ing. Ballerstraße 1
A-6460 Imst
Tel.: +43 54 12 / 63 555
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Probeführerschein

Jeder neue Führerschein (alle Klassen, außer AM und F) ist in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und A1 dauert die Probezeit in jedem Fall bis zum 20. Geburtstag.


Für die Probezeit gelten folgende Regelungen:

  • Alkoholgrenze von 0,1 Promille: wer innerhalb der Probezeit gegen die 0,1 Promillegrenze verstößt oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt begeht (z. B. Fahrerflucht, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsbertretung etc.) wird von der Behörde zu einer Nachschulung beordert.
  • Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, bzw. beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr zu laufen, wenn die zweijährige Probezeit inzwischen abgelaufen ist.
  • Die Verlängerung (Neubeginn) der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen. Das ist mit einer Neuausstellung (und damit weiteren Kosten) des Scheckkartenführerscheins verbunden.