Kontakt

Fahrschule Vogl-Fernheim
Ing. Ballerstraße 1
A-6460 Imst
Tel.: +43 54 12 / 63 555
office@vogl-fernheim.at

Nachschulung?

Die zuständige Behörde kann dich zu einer Nachschulung verpflichten, wenn:

  • du während deiner Probezeit einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hast oder
  • während der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze überschritten hast oder
  • wenn du aufgrund des Vormerksystems eine Nachschulung machen musst.

 

Keine Angst vor der Nachschulung!

 

Wenn du der Anordnung der Behörde zur Nachschulung nicht Folge leistest, dann wird dir die Lenkberechtigung entzogen!

Also – besuch' bei uns den Nachschulungskurs! Der findet in entspannter Atmosphäre als Seminar statt – ohne Prüfung! Im Nachschulungskurs werden folgende Inhalte gemeinsam behandelt:

  • Verhalten im Straßenverkehr
  • Einstellung, die das Verhalten beeinflussen
  • persönliche Strategien, wie ein Verhalten geändert werden kann

 

Wichtig

 

  • Pünktlichkeit und regelmäßige Anwesenheit
  • aktive Mitarbeit

 

Hinweis: Wenn du innerhalb deiner Probezeit zu einer Nachschulung musst, dann bekommst du nach der Nachschulung eine Eintragung im Führerschein und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr! Wenn inzwischen die Probezeit abgelaufen sein sollte, dann beginnt eine neuerliche Probezeit von einem Jahr.

Wenn du eine Aufforderung zur Nachschulung erhalten hast, dann ruf' uns einfach kurz an und wir erklären dir alles weitere!

Leistest du der Anordnung zur Nachschulung nicht Folge, so wird dir die Lenkberechtigung entzogen.