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Fahrschule Vogl-Fernheim
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A-6460 Imst
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Vormerksystem - „Punkteführerschein“
Das Vormerksystem umfasst 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte. Begehst du innerhalb von 2 Jahren ein solches Vormerk-Delikt, ist folgendes vorgesehen:
- 1. Mal – Vormerkung im Register
- 2. Mal – Maßnahme wie z. B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining, Perfektionsfahrt
- 3. Mal – Entzug des Führerscheins für mindestens 3 Monate
Die Begehung des Vormerk-Deliktes wird im örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre vorgemerkt und nach Ablauf dieser Zeit – unabhängig von einer weiteren Vormerkung – gelöscht.
Welche Delikte werden vorgemerkt?
- Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C-Führerschein (LKW)
- Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei D-Führerschein (Autobus)
- Übertretung der 0,5 Promille-Grenze (bis 0,8 Promille)
- Behinderung und Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
- Nichtbeachtung des Verkehrszeichens „Halt“ bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
- Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen und Umfahren der bereits geschlossenen Schrankenanlage
- Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
- Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
- Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnel
- Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen