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Fahrschule Vogl-Fernheim
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Vormerksystem - „Punkteführerschein“

Das Vormerksystem umfasst 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte. Begehst du innerhalb von 2 Jahren ein solches Vormerk-Delikt, ist folgendes vorgesehen:

  • 1. Mal – Vormerkung im Register
  • 2. Mal – Maßnahme wie z. B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining, Perfektionsfahrt
  • 3. Mal – Entzug des Führerscheins für mindestens 3 Monate

Die Begehung des Vormerk-Deliktes wird im örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre vorgemerkt und nach Ablauf dieser Zeit – unabhängig von einer weiteren Vormerkung – gelöscht.


Welche Delikte werden vorgemerkt?

  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C-Führerschein (LKW)
  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei D-Führerschein (Autobus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze (bis 0,8 Promille)
  • Behinderung und Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
  • Nichtbeachtung des Verkehrszeichens „Halt“ bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
  • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen und Umfahren der bereits geschlossenen Schrankenanlage
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  • Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
  • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnel
  • Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen